SO PLANEN SIE RICHTIG
Häufig befindet man sich beim Tod eines Angehörigen in einer emotionalen Ausnahmesituation. Dann hilft es ungemein, wenn man die organisatorischen Aufgaben an ein Bestattungsunternehmen abgeben kann.
Häufig befindet man sich beim Tod eines Angehörigen in einer emotionalen Ausnahmesituation. Dann hilft es ungemein, wenn man die organisatorischen Aufgaben an ein Bestattungsunternehmen abgeben kann.
Aufgrund der in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Totenfürsorge sind die nächsten Angehörigen des Verstorbenen berechtigt und zugleich verpflichtet, die Bestattung einzuleiten und zu organisieren. Im Idealfall wurde vor dem Tod eine Bestattungsverfügung aufgesetzt oder ein Vorsorgevertrag geschlossen, in der die/der Verstorbene ihre/seine Wünsche für die Trauerfeier sowie die Beisetzung festgehalten hat. Diese erleichtert den Hinterbliebenen die Bestattungsplanung, da sie nicht über die Bestattungsart, den Ort der Beisetzung und den Umfang der Trauerfeier entscheiden müssen. Sollte dem nicht so sein, hilft die intensive Beratung durch unsere Bestatterinnen und Bestatter, eine würdevolle Form der Bestattungsart und der Ausgestaltung festzulegen. Gemeinsam legen Sie z.B. fest, ob es eine Erdbestattung oder Feuerbestattung sein soll, sie müssen einen Sarg oder eine Urne auswählen, die Trauerfeier organisieren und Blumenschmuck auswählen. In dieser schwierigen Zeit der Trauer ist es besonders wichtig, dass man die Organisation in aller Ruhe und in einer vertrauten Umgebung durchführen kann. Aus diesem Grund bieten wir neben der Beratung in unseren Räumlichkeiten auch Hausbesuche an. Sie können sicher sein, dass wir Sie dabei in völliger Kostentransparenz beraten. Darauf unser Wort. Die Zertifizierung unseres Unternehmens ist ein Garant dafür.